Um auch die noch nicht zugelassenen Farbenschläge in das Anerkennungsverfahren zu bringen werden
noch Züchterinnen und Züchter
gesucht, die uns dabei unterstützen können
(bitte melden per E-Mail über "Kontakt"
zum Austausch von Informationen und Zuchttieren).
Nach den
derzeit gültigen ZDRK-Regeln für "Neu- bzw. Nachzüchtungen" sind von den
Antragstellern/Züchtern besondere Bedingungen
zu erfüllen:
1. Zulassung
einer Neuzüchtung/Nachzüchtung
Damit eine
Rasse/Farbenschlag in das Anerkennungsverfahren aufgenommen werden kann,
müssen Mindestbedingungen erfüllt sein. Es sind Anträge erforderlich von
mindestens 5 Züchtern
(aus mindestens 3 verschiedenen
Landesverbänden).
Die Antragsteller müssen seit mindestens fünf Jahren im ZDRK organisiert
sein und bekommen im Fall der Aufnahme in das Verfahren die so genannte "Neuzüchtungsgenehmigung".
2. Züchtungs-
und Kennzeichnungsgenehmigung nach erfolgter Zulassung
Wer dann einen solchen neuen Farbenschlag züchten will, bedarf ebenfalls
einer Züchtungs-
und Kennzeichnungsgenehmigung
des jeweiligen Landesverbandes, wobei auch hier mindestens fünf Jahre
Mitgliedschaft nachzuweisen sind.
Anerkennungsverfahren muss
einfacher werden!
Genau diese
wesentliche Bedingung, dass eine mindestens fünfjährige ZDRK-Mitgliedschaft
nachzuweisen ist, versperrt manchem Neuling den Weg in die organisierte
Zucht der Klein-Rex-Kaninchen in Deutschland. Das ist ein entscheidendes
Hindernis, ein Missstand, der nicht länger der Verbreitung der
Klein-Rex-Farbenschläge im Weg stehen darf.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Weg
zur vollständigen Anerkennung einfacher wird.
Spezielle Regelung für die KMS ?
Darüber hinaus wird in Erwägung gezogen, ob speziell für die Ausstellung von
Königsmantelschecken die Möglichkeit bestehen sollte, dass ein Züchter sowohl KMS1, KMS2 und KMS3 in
einer KMS-Zuchtgruppe anmelden kann. Der Unterschied besteht ja nur
in
der Farbe der Punkte auf der Mantelzeichnung. Eine solche neue Regelung würde sich
schließlich auch positiv auf den
Ahnenverlustkoeffizienten auswirken,
wodurch Gesundheit und Vitalität
der Tiere gefördert werden können.
Angesichts der laufenden Veränderungen in der
Rassekaninchenzucht halten wir es für geboten neue Wege einzuschlagen.
Was spricht gegen
eine solche Regelung bei den königsmantelgescheckten Klein-Rexen, die auf
Grund ihrer ganz besonderen Farbzeichnung einen Sonderstatus verdient haben?
Zur Antragstellung auf Neuzulassung/Züchtungsgenehmigung
sind vielleicht noch folgend Hinweise nützlich:
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Antragsformulare bieten die Landesverbände zum
Downloaden an.
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Was Sinn und Zweck betrifft reicht die
Bemerkung, dass sie eine wirkliche Bereicherung des Rassespektrums
sind, völlig aus.
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Statt selbst eine Rassebeschreibung zu
formulieren können wir auf die bereits vorliegende ZDRK-Musterbeschreibung für die Klein-Rexe und speziell für die KMS
verweisen (siehe
Standard 2018).
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Angaben zum Zuchtweg sind auch nicht notwendig,
weil sie in vielen Ländern bereits seit Jahren vollständig anerkannt
sind.
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